Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle entgeltlichen Leistungen von SoftPOS24 gegenüber Unternehmern. Das kostenlose Basis-Listing ist kein Vertragsgegenstand — es besteht unabhängig davon und wird durch nichts in diesen Bedingungen berührt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sven Gaukel, Am Knittelberg 62, 76229 Karlsruhe (nachfolgend „SoftPOS24") und dem Auftraggeber über entgeltliche Leistungen auf softpos24.com.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn SoftPOS24 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungen

(1) Basis-Listing — kostenlos. Aufnahme in Datenbank und Vergleichstabelle, eigenes Anbieterprofil, Verlinkung auf die Website des Anbieters, Korrektur belegter Falschangaben. Diese Leistung ist unentgeltlich, besteht unabhängig von jeder Geschäftsbeziehung und begründet keinen Anspruch und keine Pflicht aus diesen Bedingungen.

(2) Verifiziertes Profil. Zusätzlich zum Basis-Listing: vom Auftraggeber bestätigte und laufend gepflegte Konditionen, Logo, erweiterte Produktbeschreibung, Direktlink zum Onboarding, sichtbares Prüfsiegel, Reaktionsrecht auf Bewertungen.

(3) Kampagnenplatz. Gekennzeichnete Platzierung über der Vergleichstabelle oder in einem Themen-Cluster. Der Kampagnenplatz steht außerhalb der Rangliste und ist sichtbar als „Anzeige" gekennzeichnet.

(4) Lead-Weiterleitung. Übergabe von Händleranfragen nach § 4 dieser Bedingungen.

(5) SoftPOS24 schuldet keine bestimmte Reichweite, keine Zahl an Seitenaufrufen, keine Platzierung in Suchmaschinen und keinen wirtschaftlichen Erfolg. Zugesagte Leistungsmerkmale ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.

§ 3 Unabhängigkeit der Rangliste

(1) Keine entgeltliche Leistung beeinflusst die Position eines Anbieters in der Rangliste. Die Position ergibt sich ausschließlich aus der auf der Seite Methodik vollständig offengelegten Punkteformel.

(2) SoftPOS24 entfernt weder Wettbewerber des Auftraggebers noch belegte, zutreffende Angaben über den Auftraggeber. Nachweislich falsche Angaben werden kostenlos korrigiert.

(3) Bezahlte Platzierungen werden als „Anzeige" gekennzeichnet und stehen außerhalb der Rangliste. Diese Zusicherungen sind Vertragsinhalt; sie setzen zugleich § 5b Abs. 2 UWG um.

§ 4 Lead-Weiterleitung

(1) Ein Lead ist eine über das Anfrageformular auf softpos24.com eingegangene Anfrage eines Händlers, die der Weitergabe an Zahlungsanbieter ausdrücklich zugestimmt hat.

(2) Abgerechnet wird nach Stufen:

(3) Nicht abgerechnet werden und sind binnen zehn Werktagen nach Übergabe reklamierbar: Anfragen mit nachweislich unzutreffenden Kontaktdaten; Anfragen, bei denen der Händler unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist; Doppelanfragen desselben Händlers innerhalb von sechs Monaten; Anfragen von Wettbewerbern, Agenturen oder Personen ohne Beschaffungsabsicht; sowie Anfragen, die der Auftraggeber bereits als eigenen Bestandskunden führt. Die Reklamation ist zu begründen; SoftPOS24 gutschreibt anerkannte Reklamationen mit der nächsten Rechnung.

(4) SoftPOS24 schuldet keine Mindestanzahl an Leads und keinen Abschluss. Der Auftraggeber kann ein monatliches Höchstvolumen festlegen; darüber hinausgehende Anfragen werden nicht übergeben und nicht berechnet.

(5) Der Auftraggeber verarbeitet die übergebenen personenbezogenen Daten als eigener Verantwortlicher ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage und beachtet dabei die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Er stellt SoftPOS24 von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(6) Übermittlung in Drittländer. An Auftraggeber mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums werden Leads nur übergeben, wenn eine Übermittlungsgrundlage nach Art. 44 ff. DSGVO vorliegt — in der Regel Standardvertragsklauseln. Bis deren Abschluss ruht die Leistung; ein Entgelt fällt für diesen Zeitraum nicht an.

§ 5 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

(1) Angebote von SoftPOS24 sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Monatsverträge sind mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar, Jahresverträge mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit; andernfalls verlängern sie sich um zwölf Monate.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SoftPOS24 insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung falsche Konditionen zur Veröffentlichung bereitstellt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. E-Mail genügt.

(5) Endet der Vertrag, entfallen die entgeltlichen Zusatzleistungen. Das kostenlose Basis-Listing bleibt bestehen — es ist von der Geschäftsbeziehung unabhängig.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ab dem Zeitpunkt des Wegfalls zusätzlich berechnet; SoftPOS24 teilt dies vorher in Textform mit.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.

(3) Als Gründungspreis gekennzeichnete Konditionen bleiben für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Vertragsverhältnisses unverändert. Preisänderungen für Neuverträge berühren bestehende Verträge nicht.

(4) Bei Zahlungsverzug ist SoftPOS24 berechtigt, entgeltliche Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Das Basis-Listing bleibt auch dann bestehen.

§ 7 Pflichten und Rechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für das verifizierte Profil bereitgestellten Angaben wahrheitsgemäß zur Verfügung und aktualisiert sie unverzüglich, sobald sie sich ändern — insbesondere Preise und auslaufende Aktionskonditionen.

(2) Der Auftraggeber räumt SoftPOS24 für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, sein Logo und die bereitgestellten Texte und Bilder zur Darstellung des Profils und des Kampagnenplatzes zu nutzen. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

(3) Für Werbemittel ist der Auftraggeber inhaltlich verantwortlich. SoftPOS24 kann Werbemittel zurückweisen, die gegen Gesetze oder gegen die auf der Seite Redaktion dargelegten Grundsätze verstoßen.

§ 8 Verfügbarkeit

SoftPOS24 bemüht sich um durchgängige Erreichbarkeit der Website, schuldet sie aber nicht. Wartungsfenster, Störungen beim Hosting-Anbieter und Ereignisse höherer Gewalt begründen keine Minderung. Fällt eine entgeltliche Leistung länger als sieben zusammenhängende Tage aus, wird das Entgelt für diesen Zeitraum anteilig gutgeschrieben.

§ 9 Haftung

(1) SoftPOS24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SoftPOS24 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Entgelt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für die Richtigkeit der von den Anbietern selbst bereitgestellten Angaben haftet SoftPOS24 nicht.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Soweit SoftPOS24 personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 11 Änderung dieser Bedingungen

SoftPOS24 kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Karlsruhe. SoftPOS24 kann den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 15.09.2026

Keine Rechtsberatung. Dieser Text wurde für den konkreten Anwendungsfall erstellt und deckt die Leistungen ab, die auf /werbung/ beschrieben sind. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Vor dem ersten Vertragsschluss — insbesondere mit Auftraggebern außerhalb Deutschlands — sollten die Klauseln zu Haftung, Laufzeit und Änderungsvorbehalt einmal anwaltlich gegengelesen werden.