SoftPOS in Österreich: Kartenzahlung mit dem Handy — Anbieter, Kosten und Registrierkassenpflicht

Mit dem Smartphone Karten annehmen geht in Österreich wie in Deutschland — mit zwei Unterschieden, die über Anbieterwahl und Pflichten entscheiden: die Bankkarte läuft über Mastercard und Visa, und die Kartenzahlung zählt steuerlich als Barzahlung.

Redaktion: SoftPOS24 Payment-ResearchStand: 15.08.2026Datenbasis: 124 Anbieter, 14 KriterienRechtsstand: 27.09.2026
Die kurze Antwort

In Österreich können 11 Anbieter unserer Datenbank Kartenzahlungen per Smartphone abwickeln, darunter hobex, Nexi, SumUp, Viva.com und Stripe. Weil österreichische Debitkarten über Mastercard und Visa laufen, nimmt praktisch jede SoftPOS-App sie an. Aber: Nach § 131b Abs. 1 Z 3 BAO gilt die Kartenzahlung als Barzahlung. Ab 15.000 € Jahresumsatz und mehr als 7.500 € Kartenumsatz brauchen Sie deshalb eine RKSV-konforme Registrierkasse — die Bezahl-App allein reicht nicht.

Was in Österreich anders ist als in Deutschland

Kurz gesagt: Zwei Unterschiede entscheiden: Österreichische Debitkarten laufen über Mastercard und Visa — jede SoftPOS-App kann sie annehmen. Und eine Kartenzahlung gilt steuerlich als Barzahlung — sie zählt für die Registrierkassenpflicht mit.

1. Kein girocard-Problem. In Deutschland scheitern viele internationale SoftPOS-Apps an der girocard. Österreich hat kein vergleichbares nationales Kartensystem: Seit 2019 ersetzen Debit Mastercard und Visa Debit schrittweise die frühere Maestro-Bankomatkarte (Oesterreichische Nationalbank). Eine App, die Visa und Mastercard kontaktlos annimmt, deckt damit die übliche österreichische Bankkarte ab. Laut OeNB waren 2024 rund 11 Millionen Debitkarten im Umlauf, mit knapp 1,8 Milliarden Transaktionen; 9 von 10 Kartenzahlungen an der Kassa laufen kontaktlos.

2. Karte zählt als bar. § 131b Abs. 1 Z 3 BAO: „Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen“. Wer mit dem Handy ausschließlich Karten annimmt, hat in Österreich also trotzdem Barumsätze — mit allen Folgen für Registrierkasse und Beleg. In Deutschland ist es umgekehrt: dort hängt die TSE-Pflicht gerade an der baren Zahlung (TSE und SoftPOS).

SoftPOS-Anbieter für Österreich im Vergleich

Kurz gesagt: 11 händlergerichtete Anbieter unserer Datenbank nennen Österreich als Markt. Ein öffentlicher Preis ist die Ausnahme — wo er fehlt, steht „auf Anfrage“.

AnbieterTransaktionGrundgebührPlattformenScorePreisquelle
Stripeab 1,50 %0 €beides (Tap to Pay on iPhone; NFC-Android inkl. Sunmi/Elo)4,5Anbieter
Nexi (Nexi Group)ab 1,19 %0 EUR/Mon.beides (iOS ab iPhone XS/iOS 17, Android ab 8.1)4,3Anbieter
Viva.comab 1,16 %0 EUR/Mon.beides4,3Anbieter
SumUpab 0,79 %0 €beides (iOS aktuell; Android ab 11 mit NFC)4,2Anbieter
Worldlineab 1,30 %k. A.beides (iOS in 17+ Märkten, Android in 22+ Märkten)4,0Anbieter
Adyenauf Anfragekein Standard-Abo; Intbeides (iOS 17+)3,9Anbieter
Mollieab 2,90 %0 €iOS (iPhone XS+); Android laut Vergleichsportalen ebenfalls3,5Anbieter
PAYONEab 0,89 %0 €beides (iOS ab 16.4, Android ab 11.0)3,5Anbieter
Hobexab 0,85 %4,90 EUR/Mon.beides (laut Sekundärquelle)3,2Sekundärquelle
Erste Groupauf Anfrageauf AnfrageAndroid1,9Sekundärquelle
Unzerauf Anfrageauf Anfragek.A.1,6Anbieter

Sortiert nach SoftPOS24-Score. Preisangaben gelten, wo nicht anders vermerkt, für den im Profil genannten Markt; für Österreich weichen Tarife teils ab. Apple nennt für Tap to Pay on iPhone in Österreich zusätzlich myPOS und Revolut, die in unserer Datenbank Österreich nicht als Markt führen. Alle Anbieter vergleichen →

Nexi oder hobex?

Kurz gesagt: hobex ist ein österreichischer Anbieter mit Sitz in Salzburg und nennt auf der eigenen Seite keinen Preis; laut Sekundärquelle ab 0,85 % bei 4,90 EUR/Mon. Grundgebühr. Nexi veröffentlicht Preise für Deutschland und die Schweiz, für Österreich nicht — in unserer Datenbank steht für Österreich kein eigener Nexi-Tarif.

hobex (POSit)Nexi
Transaktionsgebührab 0,85 % (Sekundärquelle)ab 1,19 % (Deutschland, Aktionsrate)
Grundgebühr4,90 EUR/Mon. (Sekundärquelle)0 EUR/Mon.
KartenMastercard, Visa, Google Pay, Apple Pay (hobex)Visa, Mastercard, Maestro, Apple Pay, Google Pay (Datenbank)
GeräteAndroid ab 8.1, iPhone XR ab iOS 17.4beides (iOS ab iPhone XS/iOS 17, Android ab 8.1)
Score3,24,3
Profilhobex im DetailNexi im Detail

Beide kosten für Österreich ein Angebot. Wer vergleicht, sollte dieselben drei Fragen an beide stellen: Satz für Debit- und Kreditkarten getrennt, Mindestlaufzeit, und ob eine Anbindung an die Registrierkasse möglich ist.

Registrierkassenpflicht: gilt sie auch für Kartenzahlung per Handy?

Kurz gesagt: Ja, sie kann gelten. Ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb und mehr als 7.500 € Barumsätzen — Kartenzahlungen eingerechnet — müssen alle Bareinnahmen einzeln in einer Registrierkasse erfasst werden (§ 131b BAO). Eine reine Bezahl-App ist keine Registrierkasse.

Die Schwellen stehen in § 131b Abs. 1 Z 2 BAO; oesterreich.gv.at fasst sie so zusammen: „Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro im Jahr müssen grundsätzlich alle Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) festhalten.“ Seit 1. April 2017 braucht die Kasse zusätzlich eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV).

Für SoftPOS heißt das praktisch: Ein Handwerker, eine Physiotherapeutin oder ein Marktstand, der über 7.500 € im Jahr per Karte kassiert, erreicht die Schwelle — auch ohne einen einzigen Euro Bargeld. Die Bezahl-App wickelt nur die Zahlung ab; die Aufzeichnung verlangt eine RKSV-konforme Registrierkasse. Viele Anbieter verbinden deshalb Kasse und Kartenzahlung in einer App oder bieten eine Schnittstelle zu Kassensystemen an — das ist vor Vertragsabschluss zu fragen.

Ausnahme im Freien: Die „Kalte-Hände-Regelung“ erlaubt bis 30.000 € Nettoumsatz im Jahr eine vereinfachte Losungsermittlung per Kassasturz — für Umsätze „von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, außer diese werden in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt“ (oesterreich.gv.at).

Belegerteilungspflicht: der Kartenbeleg reicht nicht

Kurz gesagt: Wer in Österreich eine Barzahlung — also auch eine Kartenzahlung — erhält, muss einen Beleg erteilen (§ 132a Abs. 1 BAO). Der Zahlungsbeleg der SoftPOS-App ist kein Registrierkassenbeleg.

§ 132a Abs. 1 BAO: Unternehmer haben „dem die Barzahlung Leistenden einen Beleg über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen […] zu erteilen.“ Die Norm enthält dieselbe Gleichstellung von Karte und Bargeld wie § 131b. Ist der Betrieb registrierkassenpflichtig, kommt der Beleg aus der Registrierkasse, mit den Angaben der RKSV (unter anderem maschinenlesbarer Code). Die digitale Quittung der Bezahl-App — per E-Mail, SMS oder QR-Code — ersetzt ihn nicht, sie belegt nur die Zahlung.

Tap to Pay on iPhone in Österreich

Kurz gesagt: Tap to Pay on iPhone gibt es in Österreich seit der Ankündigung vom 29.10.2024. Apple nannte zum Start Adyen, SumUp, Viva.com, Global Payments mit Erste Bank, Stripe, Nexi, Revolut, myPOS und PAYONE; hobex kündigte den Start für die Wochen danach an.

Apple erhebt vom Händler keine eigene Gebühr — bezahlt wird der Zahlungsdienstleister. Voraussetzung ist ein iPhone XS oder neuer mit aktuellem iOS; einzelne Anbieter setzen höher an (hobex POSit: iPhone XR und iOS 17.4). Auf Android hängt die Verfügbarkeit am jeweiligen Anbieter; hobex nennt Android 8.1 und neuer, Huawei-Geräte ausgenommen. Die Technik im Detail: Tap to Pay und Handy als Kartenlesegerät.

Checkliste für Österreich

  1. Umsatz prüfen: Kommen Sie über 15.000 € Jahresumsatz und über 7.500 € Bar- und Kartenumsatz? Dann gilt die Registrierkassenpflicht.
  2. Kasse und Kartenzahlung zusammen denken: Hat der Anbieter eine RKSV-konforme Kasse oder eine Schnittstelle zu Ihrer?
  3. Beleg klären: Kommt der Beleg nach § 132a BAO aus der Registrierkasse?
  4. Preis schriftlich: Satz für Debit- und Kreditkarten getrennt, feste Gebühr je Zahlung, Monatsgebühr, Mindestlaufzeit.
  5. Gerät prüfen: iPhone XS oder neuer; bei Android die Modellliste des Anbieters.
  6. Im Freien? Bis 30.000 € Nettoumsatz kann die Kalte-Hände-Regelung greifen.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Seite gibt den Rechtsstand vom 27.09.2026 wieder und nennt für jede Aussage mit Rechtsfolge die Norm. Für Ihren Einzelfall entscheidet Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.

Quellen

Abgerufen am 27.09.2026. Gesetzeswortlaut aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Häufige Fragen zu SoftPOS in Österreich

Brauche ich in Österreich eine Registrierkasse, wenn ich nur Karten annehme?

Möglicherweise ja. Nach § 131b Abs. 1 Z 3 BAO gilt die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte als Barzahlung. Liegt der Jahresumsatz ab 15.000 € und der Bar- einschließlich Kartenumsatz über 7.500 €, besteht Registrierkassenpflicht — auch ohne Bargeld.

Ist eine SoftPOS-App eine Registrierkasse?

Nein. Eine Bezahl-App wickelt die Kartenzahlung ab. Eine Registrierkasse nach RKSV braucht unter anderem eine Signatur- bzw. Sicherheitseinrichtung und ein Datenerfassungsprotokoll. Manche Anbieter kombinieren beides oder binden an Kassensysteme an.

Funktioniert die österreichische Bankomatkarte mit SoftPOS?

In der Regel ja. Seit 2019 werden Maestro-Karten durch Debit Mastercard und Visa Debit ersetzt (OeNB). Diese Karten nimmt jede SoftPOS-App an, die Mastercard und Visa kontaktlos akzeptiert.

Seit wann gibt es Tap to Pay on iPhone in Österreich?

Apple hat den Start für Österreich am 29.10.2024 angekündigt, unter anderem mit Adyen, SumUp, Viva.com, Global Payments mit Erste Bank, Stripe, Nexi, Revolut, myPOS und PAYONE; hobex folgte.

Was kostet SoftPOS bei hobex?

hobex nennt auf der eigenen Produktseite keinen Preis. Eine Sekundärquelle nennt 0,85 % auf Debit- und Kreditkarten und 4,90 € im Monat. Maßgeblich ist das Angebot von hobex.

Was ist die Kalte-Hände-Regelung?

Eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht für Umsätze im Freien — etwa auf Märkten oder von Haus zu Haus — bis 30.000 € Nettoumsatz im Jahr. Dann darf die Tageslosung per Kassasturz ermittelt werden.