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Was ist Co-Badging?

Auch bekannt als: Co-Badge, Zwei Zahlungsmarken auf einer Karte, Doppelmarke

Definition

Co-Badging bezeichnet die Ausstattung einer einzigen Zahlungskarte mit zwei oder mehr voneinander unabhängigen Zahlungsmarken — in Deutschland typischerweise girocard plus Debit Mastercard oder Visa Debit. Welche Marke eine Zahlung abwickelt, entscheidet sich erst am Terminal. Rechtsgrundlage ist Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/751, die dem Zahler ein Wahlrecht garantiert.

Redaktion: SoftPOS24 Payment-Research Geprüft: 2026-08-15 Quellen: 3 Kategorie: Karten & Wallets

Warum deutsche Karten zwei Marken tragen

Die girocard ist ein rein nationales Verfahren und funktioniert außerhalb Deutschlands nicht. Damit dieselbe Karte im Ausland einsetzbar bleibt, drucken Banken seit Jahrzehnten ein zweites Akzeptanzzeichen auf — bis 2023 überwiegend Maestro, daneben V PAY, heute meist Debit Mastercard oder Visa Debit. Physisch ist es eine Karte, technisch sind es zwei getrennte Zahlungsanwendungen auf demselben Chip, mit eigenen Regeln, eigenen Entgelten und eigenen Akzeptanzverträgen. Die Deutsche Kreditwirtschaft nennt nach dem Maestro-Aus Debit Mastercard, V PAY und Visa Debit als die häufigsten alternativen Zusatzfunktionen. Manche Institute verzichten stattdessen auf Co-Badging und geben zwei getrennte Karten aus.

Was Artikel 8 der MIF-Verordnung vorschreibt

Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/751 regelt Co-Badging ausdrücklich. Kartensysteme dürfen Emittenten nicht daran hindern, mehrere Marken auf eine Karte zu bringen (Absatz 1). Verbraucher können bei Vertragsschluss mehrere Marken verlangen und müssen vorab über Funktionsweise, Kosten und Sicherheitsmerkmale informiert werden (Absatz 2). Weiterleitungsregeln und technische Standards dürfen einzelne Marken nicht diskriminieren (Absatz 5). Entscheidend für die Praxis ist Absatz 6: Automatische Mechanismen dürfen die Markenwahl nicht einschränken. Der Zahlungsempfänger darf eine Voreinstellung treffen, muss dem Zahler aber die Möglichkeit lassen, diese Voreinstellung zu übersteuern.

Wer am Terminal tatsächlich entscheidet

Beim Aufsetzen der Karte tauscht das Terminal mit dem Chip die Liste der verfügbaren Zahlungsanwendungen aus und wählt anhand einer hinterlegten Prioritätenliste eine aus. Diese Liste konfiguriert der Händler beziehungsweise sein Netzbetreiber — deutsche Händler priorisieren üblicherweise die girocard, weil sie günstiger ist. Bei Kontaktlos-Zahlungen läuft der Vorgang so schnell, dass der Kunde in der Praxis selten aktiv wählt, obwohl ihm das Recht dazu zusteht. Wirtschaftlich ist die Entscheidung erheblich: Die Fachpublikation handel.digital beziffert das Händlerentgelt für girocard mit rund 0,2 Prozent gegenüber etwa 0,8 bis 1,0 Prozent für internationale Debitmarken.

Was Co-Badging für SoftPOS bedeutet

Hier liegt der praktisch wichtigste Punkt für Händler. Wer eine SoftPOS-App ohne girocard-Zulassung einsetzt, hat gar keine Prioritätenliste zu konfigurieren: Es gibt nur eine Route, nämlich das internationale Co-Badge. Die Karte funktioniert also scheinbar problemlos, jede Zahlung wird aber zum teureren Debitkartentarif abgerechnet — ohne dass Händler oder Kunde das im Kassiervorgang bemerken würden. Noch deutlicher wird der Effekt bei Karten ohne Co-Badge: Eine reine girocard ohne zweite Marke wird von einem SoftPOS-Anbieter ohne girocard-Zulassung schlicht abgelehnt, und der Kunde muss bar zahlen. In der SoftPOS24-Anbieterdatenbank betrifft das 92 von 105 händlergerichteten Anbietern (Stand 15.08.2026).

Beispiel aus der Praxis

Eine Kundin zahlt 50 Euro in einem Kölner Concept Store mit ihrer Sparkassen-Card, die girocard und Debit Mastercard trägt. Der Laden kassiert per SumUp-App ohne girocard-Zulassung, die Zahlung läuft daher über Debit Mastercard. Bei 1,39 Prozent kostet das 70 Cent. Über die girocard-Route wären es bei 0,2 Prozent rund 10 Cent gewesen — bei 400 solchen Zahlungen im Monat ein Unterschied von rund 240 Euro.

Abgrenzung — womit Co-Badging verwechselt wird

Co-Badging wird häufig mit Co-Branding verwechselt. Co-Branding meint eine Kooperation mit einem Marketingpartner — etwa eine Airline- oder Vereinskreditkarte —, bei der nur ein Zahlungssystem beteiligt ist. Co-Badging dagegen setzt zwei technisch eigenständige Zahlungsmarken auf dieselbe Karte. Ebenfalls davon zu unterscheiden ist die Zwei-Karten-Strategie, bei der die Bank statt einer co-badgeten Karte zwei getrennte Karten ausgibt.

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Häufige Fragen

Kann ich als Händler bestimmen, über welche Marke abgerechnet wird?

Sie dürfen eine Voreinstellung treffen — Artikel 8 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2015/751 erlaubt dem Zahlungsempfänger ausdrücklich eine Priorisierung, verlangt aber, dass der Zahler sie übersteuern kann. Technisch setzen Sie das über die Prioritätenliste im Terminal beziehungsweise über Ihren Netzbetreiber um. Bei SoftPOS-Apps ohne girocard-Zulassung gibt es keine Wahl: Es bleibt nur die internationale Marke.

Funktioniert eine co-badgete Karte an jedem SoftPOS-Terminal?

In der Regel ja, weil sie neben der girocard auch Debit Mastercard oder Visa Debit trägt und diese Marken praktisch überall kontaktlos akzeptiert werden. Teurer wird es trotzdem. Kritisch sind Karten ohne Co-Badge: Eine reine girocard wird von 92 der 105 händlergerichteten Anbieter in der SoftPOS24-Datenbank nicht akzeptiert.

Warum ist Co-Badging für den Handel ein Kostenthema?

Weil die beiden Marken auf derselben Karte unterschiedlich teuer sind. handel.digital nennt rund 0,2 Prozent für girocard gegenüber etwa 0,8 bis 1,0 Prozent für internationale Debitmarken. Da die Marke am Terminal entschieden wird und nicht von der Karte selbst, entscheidet die Akzeptanzkonfiguration des Händlers über die tatsächlichen Transaktionskosten.

Quellen

Diesen Eintrag zitieren
SoftPOS24 Payment-Research: „Co-Badging". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/co-badging/

Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.