MIF-Verordnung
Die MIF-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2015/751 vom 29. April 2015. Sie deckelt Interbankenentgelte für Verbraucherkarten im E…
Auch bekannt als: Interbankenentgelt, Interchange Fee, MIF, multilaterales Interbankenentgelt
Interchange ist der Teil der Kartengebühr, den der Acquirer des Händlers bei jeder Kartenzahlung an die kartenausgebende Bank abführt. Für Verbraucherkarten im Europäischen Wirtschaftsraum deckelt die Verordnung (EU) 2015/751 den Satz auf 0,2 Prozent bei Debitkarten und 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Firmenkarten, Karten von außerhalb des EWR und Drei-Parteien-Systeme fallen nicht unter diese Deckelung.
Interchange entsteht ausschließlich im Vier-Parteien-System, also dort, wo Händlerbank (Acquirer) und Kartenbank (Issuer) verschiedene Unternehmen sind. Der Acquirer zieht den Betrag vom Kaufpreis ab, bevor er dem Händler gutschreibt, und leitet ihn an den Issuer weiter. Für den Händler ist Interchange damit kein separat berechneter Posten, sondern der größte Einzelbestandteil dessen, was er als Disagio oder Transaktionsgebühr wahrnimmt. Der Satz wird nicht zwischen Händler und Bank verhandelt, sondern vom Kartensystem multilateral festgelegt — daher der offizielle Begriff „multilaterales Interbankenentgelt“. Wirtschaftlich finanziert Interchange die Leistungen der kartenausgebenden Seite: Kartenproduktion, Zahlungsgarantie, Bonusprogramme und Ausfallrisiko. Genau diese Quersubventionierung war der Anlass für die europäische Regulierung.
Artikel 3 und 4 der Verordnung (EU) 2015/751 begrenzen das Interbankenentgelt seit dem 9. Dezember 2015 auf 0,2 Prozent bei Debit- und 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Diese Deckel gelten aber nur für Verbraucherkarten aus dem EWR. Artikel 1 Absatz 3 nimmt drei Fallgruppen ausdrücklich aus: Firmenkartentransaktionen, Bargeldabhebungen am Geldautomaten oder Schalter und Karten, die von Drei-Parteien-Systemen wie American Express oder Diners Club ausgegeben werden. In der Praxis heißt das: Ein Firmenkunde mit Corporate Card kostet den Acquirer ein Vielfaches eines Privatkunden mit girocard. Mastercard weist für Deutschland Firmenkartensätze aus, die je nach Produkt und Branche bis 2,40 Prozent reichen — mehr als das Achtfache des Verbraucher-Kreditkartensatzes.
Karten, die außerhalb des EWR ausgegeben wurden — die Karte des US-Touristen, die Karte des Schweizer Geschäftskunden —, unterliegen der Verordnung nicht. Für sie gelten stattdessen wettbewerbsrechtliche Verpflichtungszusagen, die die EU-Kommission am 29. April 2019 von Visa und Mastercard angenommen hat: 0,2 Prozent bei Debit- und 0,3 Prozent bei Kreditkarten für Präsenzzahlungen, aber 1,15 Prozent und 1,50 Prozent im Fernabsatz. Im Juli 2024 wurden diese Zusagen bis 2029 verlängert. Der Unterschied ist erheblich: Eine Online-Zahlung mit einer nicht-europäischen Kreditkarte verursacht das Fünffache des regulierten europäischen Satzes. Für Händler mit internationalem Publikum — Hotels, Innenstadtgastronomie, Museumsshops — verschiebt das die Mischkalkulation spürbar.
Die girocard folgt einem eigenen Pfad. Bis 2014 galt ein einheitliches Händlerentgelt von 0,3 Prozent, mindestens 0,08 Euro. Das Bundeskartellamt beendete diese Absprache am 8. April 2014; seither verhandeln Acquirer und kartenausgebende Banken bilateral. Das erklärt, warum girocard-Konditionen im deutschen Markt so stark streuen und warum sie sich nicht wie ein Interchange-Satz nachschlagen lassen. Die Bundesbank beziffert die Gesamtkosten einer girocard-Zahlung für den Einzelhandel auf 0,60 Euro je Transaktion bei einem durchschnittlichen Bon von 79,94 Euro — davon 0,18 Euro Transaktions- und Dienstleistungsgebühren. Bezogen auf den Umsatz ist die girocard damit das günstigste Kartenverfahren in Deutschland.
Ein Kiosk in Hamburg kassiert 50 Euro. Zahlt der Kunde mit einer deutschen Visa-Verbraucher-Debitkarte, fließen 0,2 Prozent — also 10 Cent — als Interchange an die kartenausgebende Bank. Zückt stattdessen ein Geschäftskunde eine Visa Business Credit, sind es bei EMV-Chip-Zahlung 1,85 Prozent, also 92,5 Cent. Derselbe Bon kostet den Acquirer das Neuneinhalbfache. Sichtbar wird dieser Unterschied für den Händler nur bei Interchange++-Abrechnung.
Interchange ist nicht dasselbe wie das, was der Händler zahlt. Was auf seiner Abrechnung steht, ist die Merchant Discount Rate beziehungsweise das Disagio — darin stecken neben dem Interchange auch die Scheme Fee des Kartensystems und die Marge des Acquirers. Interchange fließt an den Issuer, die Scheme Fee an Visa oder Mastercard, die Marge an den Acquirer. Wer nur den Interchange-Deckel kennt, unterschätzt seine tatsächlichen Kosten systematisch.
Die MIF-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2015/751 vom 29. April 2015. Sie deckelt Interbankenentgelte für Verbraucherkarten im E…
Interchange++ ist ein Abrechnungsmodell, bei dem der Acquirer die Händlergebühr in drei getrennt ausgewiesene Bestandteile zerlegt…
Scheme Fees sind die Entgelte, die Visa, Mastercard und andere Kartensysteme von Acquirern und kartenausgebenden Banken für Autori…
Ein Acquirer ist der Zahlungsdienstleister, der mit einem Händler den Kartenakzeptanzvertrag schließt, dessen Kartenumsätze bei Vi…
Ein Issuer ist das Institut, das eine Zahlungskarte an einen Kunden ausgibt, dessen Konto führt und bei jeder Kartenzahlung darübe…
Ein Vier-Parteien-System ist ein Kartenzahlverfahren, bei dem Karteninhaber, Händler, kartenausgebende Bank und Acquirer beteiligt…
Nein. Interchange fließt vom Acquirer an die kartenausgebende Bank, nicht an das Kartensystem. Visa und Mastercard legen den Satz zwar fest, kassieren ihn aber nicht — ihre eigene Vergütung ist die Scheme Fee. Der Händler zahlt beides indirekt über sein Disagio, ohne dass die Aufteilung bei einer Pauschalabrechnung sichtbar würde.
Weil Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/751 Firmenkartentransaktionen von der Deckelung ausnimmt. Die Kartensysteme setzen die Sätze dort frei fest. Mastercard weist für deutsche Firmenkarten Werte bis 2,40 Prozent aus, Visa für Business-Produkte 1,85 bis 2,40 Prozent. Bei Pauschalabrechnung trägt der Händler diesen Aufschlag unbemerkt mit; einige Anbieter berechnen ihn gesondert.
Ja. Die Verordnung knüpft an die Kartenart und den Ausgabeort an, nicht an das Akzeptanzgerät. Eine kontaktlose Zahlung mit einer deutschen Verbraucher-Debitkarte auf einem Smartphone unterliegt demselben Deckel von 0,2 Prozent wie am Festterminal. Unterschiede in den Endpreisen der SoftPOS-Anbieter entstehen also nicht beim Interchange, sondern bei Scheme Fees und Acquirer-Marge.
SoftPOS24 Payment-Research: „Interchange". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/interchange/Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.