Acquirer
Ein Acquirer ist der Zahlungsdienstleister, der mit einem Händler den Kartenakzeptanzvertrag schließt, dessen Kartenumsätze bei Vi…
Auch bekannt als: Emittent, kartenausgebende Bank, Kartenherausgeber, Issuing-Bank
Ein Issuer ist das Institut, das eine Zahlungskarte an einen Kunden ausgibt, dessen Konto führt und bei jeder Kartenzahlung darüber entscheidet, ob die Transaktion autorisiert oder abgelehnt wird. Die Verordnung (EU) 2015/751 nennt ihn Emittent. Der Issuer trägt das Kreditrisiko gegenüber dem Karteninhaber, erhält im Vier-Parteien-System das Interchange-Entgelt und haftet nach § 675u BGB für nicht autorisierte Zahlungen.
Jede Kartenzahlung endet als Frage an den Issuer: Ist die Karte gültig, ist sie nicht gesperrt, reicht das Guthaben oder der Verfügungsrahmen, passt die Transaktion zum bisherigen Verhalten des Kunden? Der Issuer beantwortet diese Frage in der Regel in weniger als einer Sekunde und schickt einen Antwortcode zurück, der die Zahlung genehmigt, ablehnt oder eine starke Kundenauthentifizierung verlangt. Bei einer Ablehnung sieht der Händler nur, dass abgelehnt wurde, nicht warum — der Grund liegt im Verhältnis zwischen Issuer und Karteninhaber und unterliegt dem Bankgeheimnis. Für den Händler ist der Issuer deshalb der unsichtbarste und zugleich mächtigste Beteiligte der Kette.
Im Vier-Parteien-System fließt bei jeder Transaktion ein Interbankenentgelt vom Acquirer zum Issuer. Es ist seit der Verordnung (EU) 2015/751 gedeckelt: höchstens 0,2 Prozent des Transaktionswerts bei Debitkarten von Verbrauchern, höchstens 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Diese Deckelung hat das Geschäftsmodell des Kartenausgebens spürbar verändert und Jahresgebühren, Fremdwährungsentgelte und Zusatzleistungen wichtiger gemacht. Firmenkarten und Bargeldabhebungen fallen nach Artikel 1 Absatz 3 nicht unter die Obergrenzen. Bei Drei-Parteien-Systemen wie American Express existiert gar kein Interchange, weil Ausgabe und Akzeptanz in einer Hand liegen.
Nach § 675u BGB muss der Zahlungsdienstleister des Zahlers den Betrag bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang erstatten, und zwar unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf die Anzeige folgt. Die Kartensysteme ergänzen das durch eigene Zusagen: Mastercard beschreibt sein Zero-Liability-Prinzip so, dass Karteninhaber bei nicht autorisierten Transaktionen mit null Euro haften. Der Issuer holt sich den Betrag anschließend über ein Chargeback beim Acquirer und damit beim Händler zurück, sofern die Regeln des Kartensystems das hergeben. Der Issuer ist damit der Auslöser fast jeder Rückbelastung.
Die girocard weicht vom internationalen Muster ab. Weil im deutschen Verfahren keine eigenständige Acquirer-Rolle vorgesehen ist, übernimmt der Issuer laut PaySys-Terminalstudie die Funktion der Zahlungsgarantie. Ist eine girocard-Zahlung mit PIN autorisiert, prüft das System vorab Deckung und Sperrstatus, und der Händler erhält sein Geld — ein Zahlungsausfall entsteht ihm nach Darstellung der Initiative Deutsche Zahlungssysteme nicht. Genau deshalb existiert bei der PIN-basierten girocard-Zahlung kein Chargeback-Verfahren wie bei Visa und Mastercard. Beim elektronischen Lastschriftverfahren mit Unterschrift ist es umgekehrt: Dort trägt der Händler das Ausfallrisiko selbst.
Eine Kundin zahlt in einem Münchner Modegeschäft 240 Euro mit ihrer Visa-Kreditkarte. Ihre Hausbank als Issuer prüft den Verfügungsrahmen, gibt frei und belastet die Summe der Monatsabrechnung. Der Händler erhält über seinen Acquirer 240 Euro abzüglich Disagio. Vom Interchange-Anteil von maximal 0,3 Prozent, hier also höchstens 72 Cent, verbleibt dem Issuer sein Anteil an der Transaktion.
Issuer und Acquirer sind spiegelbildliche Rollen: Der Issuer steht auf der Kundenseite und gibt die Karte aus, der Acquirer steht auf der Händlerseite und nimmt sie an. Verwechselt wird der Issuer außerdem mit dem Kartensystem. Visa und Mastercard geben selbst keine Karten aus, sondern lizenzieren Banken dafür — auf der Karte stehen deshalb immer zwei Namen: das Logo des Kartensystems und der Name des ausgebenden Instituts.
Ein Acquirer ist der Zahlungsdienstleister, der mit einem Händler den Kartenakzeptanzvertrag schließt, dessen Kartenumsätze bei Vi…
Autorisierung ist der erste Schritt jeder Kartenzahlung: Die Anfrage läuft vom Terminal oder der SoftPOS-App über Acquirer und Kar…
Ein Chargeback ist die Rückbelastung einer Kartenzahlung: Der Karteninhaber reklamiert bei seiner Bank, diese erstattet ihm den Be…
Ein Kartensystem ist das Regelwerk und Netzwerk, nach dem Kartenzahlungen abgewickelt werden — Visa, Mastercard, girocard, America…
Ein Vier-Parteien-System ist ein Kartenzahlverfahren, bei dem Karteninhaber, Händler, kartenausgebende Bank und Acquirer beteiligt…
girocard ist das gemeinsame Debitkartensystem der deutschen Kreditwirtschaft. Die Karte ist direkt mit dem Girokonto verknüpft, je…
Häufigster Grund ist die Betrugserkennung des Issuers: ungewohntes Land, ungewohnte Uhrzeit, ungewohnte Händlerkategorie oder mehrere Transaktionen in kurzer Folge. Hinzu kommen kartenbezogene Limits pro Tag oder pro Transaktion und fehlende starke Kundenauthentifizierung. Der Händler erhält nur einen neutralen Ablehnungscode. Klären kann das ausschließlich der Karteninhaber mit seiner Bank.
Nein. Karten dürfen auch von Zahlungs- und E-Geld-Instituten ausgegeben werden, die keine Vollbanklizenz haben. Viele Prepaid- und Fintech-Karten funktionieren so: Ein lizenziertes Institut ist formaler Issuer, die bekannte Marke tritt nur als Vermittler auf. Wer wissen will, wer tatsächlich haftet, findet das lizenzierte Institut in den Kartenbedingungen.
Nur im Vier-Parteien-System. Bei Drei-Parteien-Systemen wie American Express oder Diners Club sind Issuer und Acquirer dasselbe Unternehmen, ein Entgelt zwischen zwei Instituten kann dort nicht entstehen. Ebenfalls ohne regulierte Interchange-Obergrenze sind Firmenkarten und Bargeldabhebungen, die nach Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/751 vom Kapitel II ausgenommen sind.
SoftPOS24 Payment-Research: „Issuer". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/issuer/Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.