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Quellen geprüftZahlungskette & Beteiligte

Was ist Acquirer?

Auch bekannt als: Acquiring-Bank, Merchant Acquirer, Kartenakzeptanzpartner, Akquisitionsgeschäft

Definition

Ein Acquirer ist der Zahlungsdienstleister, der mit einem Händler den Kartenakzeptanzvertrag schließt, dessen Kartenumsätze bei Visa, Mastercard oder anderen Kartensystemen einreicht und ihm den Umsatz abzüglich Gebühren gutschreibt. Die Verordnung (EU) 2015/751 definiert ihn als Zahlungsdienstleister, der die Annahme und Verarbeitung kartengebundener Zahlungsvorgänge vertraglich übernimmt. In Deutschland ist diese Tätigkeit als Akquisitionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ZAG erlaubnispflichtig.

Redaktion: SoftPOS24 Payment-Research Geprüft: 2026-08-15 Quellen: 3 Kategorie: Zahlungskette & Beteiligte

Was der Acquirer in der Zahlungskette leistet

Der Acquirer ist der einzige Vertragspartner des Händlers innerhalb der Kartenwelt. Er beantragt für ihn eine Akzeptanznummer beim Kartensystem, leitet die Autorisierungsanfrage vom Terminal oder von der SoftPOS-App über das Netz des Kartensystems an die kartenausgebende Bank weiter und reicht die abgeschlossenen Umsätze anschließend zum Clearing ein. Nach der Verrechnung zwischen den Instituten erhält er den Gegenwert und schreibt ihn dem Händler gut — abzüglich Interchange, Scheme Fee und eigener Marge. Der Acquirer haftet gegenüber dem Kartensystem für das Verhalten seiner Händler, prüft sie deshalb vor Vertragsschluss nach Geldwäschegesetz und überwacht laufend Umsatzmuster und Rückbelastungsquoten.

Welches Risiko der Acquirer trägt

Der Acquirer zahlt den Händler aus, bevor endgültig feststeht, dass die Zahlung Bestand hat. Wird eine Transaktion später zurückbelastet und ist der Händler insolvent oder verschwunden, bleibt der Verlust beim Acquirer. Deshalb ist die Bonitätsprüfung des Händlers Teil des Aufnahmeprozesses, deshalb existieren Instrumente wie eine Sicherheitsleistung, eine einbehaltene Reserve auf laufende Umsätze oder verlängerte Auszahlungsfristen. Besonders risikobehaftet sind Branchen mit Vorkasse und langer Lieferzeit — Reise, Ticketing, Möbel, Vorverkauf. Ein Acquirer, der bei einem neuen Händler auffällig lange Auszahlungsfristen oder eine Reserve verlangt, bepreist damit nicht Willkür, sondern sein eigenes Ausfallrisiko.

Warum es bei der girocard keinen klassischen Acquirer gibt

Im deutschen girocard-Verfahren ist die Acquirer-Rolle nicht so ausgeprägt wie bei den internationalen Kartensystemen. Die PaySys-Terminalstudie von Dezember 2024 formuliert es deutlich: Im girocard-Verfahren sei — anders als bei den internationalen Card Schemes — keine eindeutige Acquirer-Rolle vorgesehen, die Acquirer-Funktion Zahlungsgarantie übernehme der Issuer. Praktisch heißt das: Bei einer mit PIN autorisierten girocard-Zahlung garantiert die kartenausgebende Bank dem Händler das Geld. Die technische Abwicklung übernimmt stattdessen der Netzbetreiber. Wer in Deutschland Kartenzahlung anbietet, hat deshalb häufig zwei Verträge statt einem: einen Acquiringvertrag für Visa und Mastercard, einen Netzbetreibervertrag für die girocard.

Acquiring bei SoftPOS-Anbietern

Bei SoftPOS verschwimmen die Rollen. Viele Anbieter bündeln Acquiring, technische Abwicklung und Händlerbetreuung in einem einzigen Vertrag und einer einzigen App — der Händler merkt nicht mehr, wo der Acquirer aufhört und der Zahlungsdienstleister beginnt. Andere Anbieter treten selbst nicht als Acquirer auf, sondern vermitteln lediglich an ein lizenziertes Institut im Hintergrund. Für den Händler ist das relevant, weil davon abhängt, wer die Auszahlung schuldet, wer bei einer Rückbelastung entscheidet und welche Aufsicht im Streitfall zuständig ist. Von 121 in der SoftPOS24-Anbieterdatenbank erfassten Anbietern sind 16 reine Infrastruktur-Enabler ohne eigenes Händlergeschäft.

Beispiel aus der Praxis

Ein Karlsruher Restaurant mit 18.000 Euro Kartenumsatz im Monat hat einen Acquiringvertrag für Visa und Mastercard und daneben einen Netzbetreibervertrag für die girocard. Der Acquirer reicht die Umsätze täglich ein und überweist den Nettobetrag mit zwei Bankarbeitstagen Verzug. Bei einem Disagio von 1,4 Prozent bleiben von 6.000 Euro Kreditkartenumsatz rund 5.916 Euro übrig; 84 Euro entfallen auf Interchange, Scheme Fee und Acquirer-Marge.

Abgrenzung — womit Acquirer verwechselt wird

Acquirer, PSP und Netzbetreiber werden fast immer verwechselt. Der Acquirer ist das lizenzierte Institut, das den Umsatz schuldet und auszahlt. Der PSP liefert die technische Anbindung und kann, muss aber kein Acquirer sein. Der Netzbetreiber ist eine deutsche Rolle, die das Terminal betreibt und Transaktionen routet, aber kein Geld an den Händler auszahlt. Ein einziger Anbieter kann alle drei Rollen ausfüllen — das ändert nichts daran, dass drei verschiedene Pflichten dahinterstehen.

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Interchange

Interchange ist der Teil der Kartengebühr, den der Acquirer des Händlers bei jeder Kartenzahlung an die kartenausgebende Bank abfü…

Häufige Fragen

Brauche ich als Händler einen eigenen Acquiringvertrag?

Nicht zwingend. Bei vielen SoftPOS- und mPOS-Anbietern läuft der Händler als Untervertragspartner über eine Sammelvereinbarung des Anbieters. Das beschleunigt die Freischaltung auf Stunden statt Wochen, bedeutet aber, dass der Anbieter die Konditionen setzt und die Geschäftsbeziehung jederzeit beenden kann. Ein eigener Acquiringvertrag lohnt sich ab höheren Umsätzen, weil dann Interchange++ statt einer Pauschalrate verhandelbar wird.

Kann ein Acquirer Auszahlungen einbehalten?

Ja, wenn der Vertrag es vorsieht. Üblich sind eine rollierende Reserve von einigen Prozent des Umsatzes über mehrere Monate, eine verlängerte Auszahlungsfrist oder eine vollständige Sperre bei Verdacht auf Geldwäsche oder auffällig hohe Rückbelastungen. Wer Vorkasse-Geschäft betreibt, sollte vor Vertragsschluss klären, unter welchen Bedingungen eine Reserve greift und wann sie freigegeben wird.

Woran erkenne ich, wer mein Acquirer ist?

Der Acquirer steht im Kartenakzeptanzvertrag und in der monatlichen Umsatzabrechnung, oft zusammen mit der Akzeptanz- oder Vertragsunternehmensnummer. Bei App-basierten Anbietern findet sich der Hinweis meist im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen unter Angabe des lizenzierten Instituts und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Fehlt diese Angabe vollständig, ist das ein Warnsignal.

Quellen

Diesen Eintrag zitieren
SoftPOS24 Payment-Research: „Acquirer". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/acquirer/

Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.