Settlement
Settlement ist der Schritt, in dem tatsächlich Geld fließt: Die im Clearing ermittelten Salden werden zwischen Issuer, Kartensyste…
Auch bekannt als: Merchant Account, Auszahlungskonto, Abrechnungskonto, Akzeptanzkonto
Ein Händlerkonto ist das Konto, auf dem die Umsätze aus Kartenzahlungen eines Betriebs gutgeschrieben werden. Zwei Modelle sind verbreitet: Der Acquirer überweist den Nettobetrag auf ein beliebiges Geschäftskonto bei einer Fremdbank, oder der Anbieter führt selbst ein Konto mit eigener IBAN, auf dem der Umsatz institutsintern erscheint. Das Modell entscheidet darüber, wie schnell der Händler über sein Geld verfügt.
Beim klassischen Weg hinterlegt der Händler im Akzeptanzvertrag die IBAN seines bestehenden Geschäftskontos. Der Acquirer sammelt die eingereichten Umsätze, verrechnet Gebühren, Gutschriften und Rückbelastungen und überweist den Nettobetrag im vereinbarten Rhythmus. Diese Überweisung ist eine gewöhnliche Zahlung an eine Fremdbank und unterliegt deren Bearbeitungszeiten, Buchungsschnitten, Wochenenden und Feiertagen. Üblich ist eine Gutschrift ein bis drei Bankarbeitstage nach dem Umsatz, bei manchen Verträgen 3 bis 5 Werktage. Der Vorteil des Modells: Der Händler bleibt bei seiner Hausbank, behält seine gewohnte Buchhaltungsstruktur und ist beim Anbieterwechsel flexibel.
Einige Anbieter führen das Händlerkonto selbst. myPOS etwa stellt ein Geschäftskonto mit eigener IBAN bereit, auf dem Kartenumsätze nach eigener Darstellung innerhalb von Sekunden gutgeschrieben werden, rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen; das Unternehmen ist ein von der Central Bank of Ireland zugelassenes E-Geld-Institut. Möglich ist die Echtzeitgutschrift, weil kein Geld an eine Fremdbank überwiesen werden muss — die Buchung erfolgt innerhalb desselben Instituts. Meist gehört eine Debitkarte zum Konto, mit der der Händler den Umsatz sofort ausgeben kann. Anbieter wie Viva.com verfolgen einen vergleichbaren Ansatz.
Der Unterschied klingt technisch, ist im Alltag aber der spürbarste Hebel überhaupt. Ein Marktbeschicker, der samstags Umsatz macht und montags Ware einkauft, überbrückt beim Fremdkontomodell zwei bis drei Tage aus eigener Kasse; beim anbietereigenen Konto entfällt diese Lücke vollständig. Die Kehrseite: Guthaben bei einem Zahlungs- oder E-Geld-Institut ist keine Bankeinlage und fällt nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Stattdessen greifen die Sicherungsanforderungen des § 17 ZAG, nach denen Kundengelder getrennt zu halten oder abzusichern sind. Wer dauerhaft hohe Salden stehen lässt, sollte diesen Unterschied kennen.
Drei Fragen entscheiden. Erstens: Wird auf ein Fremdkonto ausgezahlt oder auf ein Konto des Anbieters, und wie oft? Zweitens: Kostet die sofortige Auszahlung extra oder ist sie im Standard enthalten? Manche Anbieter bieten Echtzeitauszahlung nur gegen Aufpreis an. Drittens: Welche Einbehalte sind vorgesehen — rollierende Reserve, Sicherheitsleistung oder verlängerte Frist in der Anfangsphase? Die SoftPOS24-Anbieterdatenbank zeigt für diese Kennzahl die größte Spreizung des gesamten Marktes: von Echtzeit bis 3 bis 5 Werktage. Bei knapper Kasse wiegt dieser Unterschied schwerer als ein Zehntelprozentpunkt beim Disagio.
Ein Wochenmarkthändler setzt freitags und samstags rund 2.400 Euro per Karte um. Beim klassischen Acquirer mit Auszahlung nach zwei Bankarbeitstagen steht das Geld erst am Dienstag zur Verfügung — der Einkauf am Montag läuft über den Dispo. Bei einem Anbieter mit eigenem IBAN-Konto und Debitkarte ist derselbe Betrag noch am Samstagabend verfügbar und finanziert den Wareneinkauf direkt.
Ein Händlerkonto ist nicht dasselbe wie ein Geschäftsgirokonto bei einer Bank, auch wenn es eine IBAN hat: Beim anbietereigenen Modell handelt es sich meist um ein E-Geld-Konto ohne Einlagensicherung und ohne Kreditlinie. Es ist auch kein Treuhandkonto des Acquirers — die Gelder liegen dort nur bis zur Auszahlung. Und der Kartenakzeptanzvertrag ist ein eigener Vertrag: Das Konto bestimmt nur, wohin gezahlt wird, nicht wer zahlt.
Settlement ist der Schritt, in dem tatsächlich Geld fließt: Die im Clearing ermittelten Salden werden zwischen Issuer, Kartensyste…
Die Auszahlung ist die Gutschrift der eingenommenen Kartenumsätze auf das Bankkonto des Händlers, abzüglich der Entgelte des Zahlu…
Ein Acquirer ist der Zahlungsdienstleister, der mit einem Händler den Kartenakzeptanzvertrag schließt, dessen Kartenumsätze bei Vi…
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Das Disagio ist der prozentuale Abschlag, den der Acquirer vom Kartenumsatz einbehält, bevor er dem Händler gutschreibt. Es umfass…
Nein. Bei den meisten Acquirern genügt es, die IBAN des vorhandenen Geschäftskontos zu hinterlegen; ein zusätzliches Konto ist nicht erforderlich. Ein anbietereigenes Konto entsteht nur bei Lösungen, die die Gutschrift institutsintern abwickeln — dort ist es Teil des Produkts und der Grund für die schnellere Verfügbarkeit.
Nicht über die gesetzliche Einlagensicherung, die nur für Bankeinlagen gilt. Für Zahlungs- und E-Geld-Institute gelten stattdessen die Sicherungsanforderungen des § 17 ZAG: Kundengelder sind vom eigenen Vermögen getrennt zu halten oder abzusichern. Praktische Konsequenz: Guthaben nicht dauerhaft in großer Höhe stehen lassen, sondern regelmäßig auf das Bankkonto abziehen.
In der Regel ja, meist über das Händlerportal des Anbieters. Aus Gründen der Geldwäscheprävention verlangen Anbieter dabei häufig einen Nachweis, dass das neue Konto auf denselben Rechtsträger lautet, und setzen die Auszahlung bis zur Prüfung kurzzeitig aus. Ein Wechsel sollte deshalb nicht unmittelbar vor umsatzstarken Tagen erfolgen.
SoftPOS24 Payment-Research: „Händlerkonto". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/haendlerkonto/Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.