Acquirer
Ein Acquirer ist der Zahlungsdienstleister, der mit einem Händler den Kartenakzeptanzvertrag schließt, dessen Kartenumsätze bei Vi…
Auch bekannt als: Payment Service Provider, Zahlungsdienstleister, Payment Provider, Zahlungsabwickler, Gateway-Anbieter
PSP steht für Payment Service Provider und bezeichnet den Dienstleister, der Zahlungen technisch abwickelt: Er nimmt die Transaktion aus Terminal, App oder Shop entgegen, leitet sie an Acquirer und Kartensystem weiter, führt Betrugsprüfung und Tokenisierung durch und liefert dem Händler Reporting und Abstimmung. Ob ein PSP zugleich Acquirer ist, hängt von seiner Lizenz ab — technischer Dienstleister und lizenziertes Institut sind zwei verschiedene Dinge.
Der PSP ist die Schaltstelle zwischen Verkaufspunkt und Finanzwelt. Er stellt die Schnittstelle bereit, über die Kasse, Onlineshop oder SoftPOS-App Transaktionen einliefern, übersetzt sie in die Formate der jeweiligen Kartensysteme und routet sie an den passenden Acquirer. Dazu kommen Aufgaben, die den Ablauf für den Händler erst brauchbar machen: Tokenisierung für wiederkehrende Zahlungen, 3-D Secure im Fernabsatz, regelbasierte Betrugsfilter, Rückerstattungen, Sammelabstimmung mehrerer Zahlungsarten in einem Report. Viele PSPs bündeln zusätzlich alternative Verfahren — Wallets, Lastschrift, Rechnungskauf, Ratenzahlung — sodass der Händler nur eine Anbindung pflegen muss.
Der Begriff ist doppeldeutig, und das führt regelmäßig zu Missverständnissen. Im aufsichtsrechtlichen Sinn ist Zahlungsdienstleister jedes Unternehmen, das nach ZAG einen Zahlungsdienst erbringt — dazu zählt auch der Acquirer. Im Marktjargon meint PSP dagegen oft nur den technischen Abwickler ohne eigene Erlaubnis, der Gelder nie berührt und lediglich Daten weiterleitet. Praktisch relevant ist die Unterscheidung im Schadensfall: Nur wer eine Erlaubnis nach § 10 ZAG hat, steht unter Aufsicht der BaFin, unterliegt den Sicherungsanforderungen für Kundengelder und schuldet dem Händler die Auszahlung. Ein reiner Gateway-Anbieter schuldet nur Datenübertragung.
Große Anbieter wie Adyen, Stripe, Nexi oder Worldline treten heute als Acquirer und PSP zugleich auf und rechnen alles über einen Vertrag ab. Für den Händler ist das bequem, weil es Schnittstellen und Ansprechpartner reduziert, macht die Kostenstruktur aber undurchsichtiger: In einer Blended Rate stecken Interchange, Scheme Fee, Acquirer-Marge und PSP-Entgelt in einer einzigen Prozentzahl. Wer verhandeln will, braucht die Aufschlüsselung. Umgekehrt kann die Trennung von PSP und Acquirer sinnvoll sein, wenn ein Händler mehrere Acquirer parallel nutzt und Transaktionen nach Kartenart, Land oder Kosten routen lassen möchte.
Bei SoftPOS ist der PSP oft unsichtbar, weil die App eines einzigen Anbieters Kartenlesung, Autorisierung, Reporting und Auszahlung abdeckt. Hinter dieser Oberfläche stecken jedoch meist mehrere Unternehmen: ein Technologieanbieter für die zertifizierte Kernel- und MPoC-Software, ein lizenziertes Institut für Acquiring und Auszahlung, dazu Anbieter für Betrugserkennung und Kassenanbindung. Die SoftPOS24-Anbieterdatenbank unterscheidet deshalb zwischen händlergerichteten Anbietern und Infrastruktur-Enablern: Von 121 erfassten Anbietern richten sich 105 direkt an Händler, 16 liefern ausschließlich Technologie an andere Anbieter. Für den Händler ist diese Arbeitsteilung im Streitfall entscheidend, weil nur eine der beteiligten Parteien ihm die Auszahlung schuldet.
Ein Onlineshop aus Wien wickelt Kartenzahlungen, PayPal und Rechnungskauf über einen einzigen PSP ab. Der PSP routet Visa- und Mastercard-Transaktionen an einen Acquirer in den Niederlanden, prüft jede Bestellung über 300 Euro zusätzlich per 3-D Secure und liefert am Monatsende eine einzige Abstimmdatei für die Buchhaltung. Ausgezahlt wird jedoch nicht vom PSP, sondern vom Acquirer.
Ein PSP ist nicht automatisch ein Acquirer. Der Acquirer hat den Kartenakzeptanzvertrag, schuldet die Auszahlung und trägt das Risiko; der PSP kann ein reiner Technikdienstleister sein, der niemals Geld berührt. Vom Netzbetreiber unterscheidet sich der PSP dadurch, dass dieser eine spezifisch deutsche, von der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassene Rolle im girocard-System einnimmt und Terminals betreibt. Wer prüfen will, was er vor sich hat, sucht nach der Erlaubnis und der zuständigen Aufsichtsbehörde.
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Das Gateway ist die reine Datenschnittstelle, über die eine Transaktion eingeliefert und die Antwort zurückgegeben wird. Ein PSP kann darüber hinaus Betrugsprüfung, Tokenisierung, mehrere Zahlungsarten, Reporting und teilweise Acquiring anbieten. Jeder PSP betreibt ein Gateway, aber nicht jeder Gateway-Betreiber ist ein vollwertiger PSP.
Nur, wenn er einen Zahlungsdienst nach ZAG erbringt und dafür eine Erlaubnis nach § 10 ZAG besitzt. Anbieter, die ausschließlich Daten weiterleiten und zu keinem Zeitpunkt über Kundengelder verfügen, gelten als technische Dienstleister und brauchen keine Erlaubnis. Die BaFin führt öffentlich einsehbare Register über erlaubte Institute; ausländische Anbieter erscheinen dort über den EU-Pass.
Ja, das ist im Onlinehandel verbreitet und wird Acquirer-Routing genannt: Der PSP steuert, welche Transaktion an welchen Acquirer geht, etwa nach Kartenland oder Kostenstruktur. Der Aufwand lohnt sich erst bei größeren Volumina und internationalem Geschäft. Im stationären SoftPOS-Alltag kommt fast immer die gebündelte Variante aus einer Hand zum Einsatz.
SoftPOS24 Payment-Research: „PSP". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/psp/Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.