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Was ist Netzbetreiber?

Auch bekannt als: POS-Netzbetreiber, Netzbetrieb, Terminalnetzbetreiber, girocard-Netzbetreiber

Definition

Ein Netzbetreiber ist im deutschen Kartenzahlungsmarkt der Dienstleister, der Kartenterminals bereitstellt, betreibt, wartet und die Transaktionen an die zuständigen Systeme routet. Für das girocard-Verfahren braucht er eine Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft. Der Netzbetreiber schließt einen eigenen Vertrag mit dem Händler, berechnet Terminalmiete und ein Netzbetreiberentgelt je Transaktion, zahlt aber selbst keine Kartenumsätze aus.

Redaktion: SoftPOS24 Payment-Research Geprüft: 2026-08-15 Quellen: 3 Kategorie: Zahlungskette & Beteiligte

Welche Aufgaben der Netzbetreiber übernimmt

Der Netzbetreiber verantwortet alles, was zwischen Ladentheke und Zahlungsnetz liegt. Er liefert oder vermietet das Terminal, spielt zugelassene Software auf, hält die Sicherheitsschlüssel aktuell, überwacht die Verbindung, tauscht defekte Geräte und leistet technischen Support. Fachlich routet er jede Transaktion zum richtigen Empfänger: girocard-Zahlungen in das Autorisierungssystem der Deutschen Kreditwirtschaft, Visa- und Mastercard-Zahlungen an den Acquirer des Händlers. Er liefert außerdem die Einreichungsdateien, aus denen später Clearing und Auszahlung entstehen. Vertraglich ist er ein eigener Vertragspartner neben dem Acquirer — mit eigener Laufzeit, eigener Kündigungsfrist und eigener Preisliste.

Warum es die Rolle nur in Deutschland gibt

Die Rolle ist ein Ergebnis der deutschen girocard-Architektur. Die PaySys-Terminalstudie vom Dezember 2024 hält fest, dass im girocard-Verfahren — anders als bei den internationalen Card Schemes — keine eindeutige Acquirer-Rolle vorgesehen ist und die Zahlungsgarantie beim Issuer liegt. Die Aufgaben, die in Frankreich, Spanien oder Großbritannien der Acquirer miterledigt, sind in Deutschland historisch auf einen separaten technischen Betreiber ausgelagert worden. Wer aus dem Ausland auf den deutschen Markt schaut, findet für Netzbetreiber deshalb keine saubere Übersetzung — network operator trifft es nur technisch, nicht vertraglich.

Zulassung durch die Deutsche Kreditwirtschaft

Wer girocard-Transaktionen betreiben will, braucht eine Zulassung im DK-Zulassungsverfahren; die Deutsche Kreditwirtschaft und die EURO Kartensysteme GmbH definieren dafür Anforderungen an Technik, Sicherheit und Betrieb. Grundlage ist ein Zulassungsvertrag für Netzbetreiber, dessen aktuelle Fassung girocard.eu mit Stand 27. Januar 2025 veröffentlicht. Dazu gehören verbindliche technische Spezifikationen: Die Terminalschnittstelle TA 7.2 löst die Vorgängerversionen ab und legt fest, wie Terminals mit dem girocard-System kommunizieren. Ein nicht migriertes Terminal verliert seine Zulassung und kann girocard-Zahlungen nicht mehr annehmen — ein wiederkehrender Kostentreiber für Händler.

Warum SoftPOS die Rolle häufig überspringt

SoftPOS-Anbieter, die nur Visa, Mastercard und Wallets akzeptieren, brauchen keinen Netzbetreiber: Es gibt kein Terminal zu betreiben und keine girocard zu routen. Genau das erklärt einen erheblichen Teil des Preisunterschieds, denn Terminalmiete und Netzbetreiberentgelt entfallen ersatzlos. Sobald ein Anbieter jedoch die girocard annehmen will, kommt die Rolle zurück — dann steht hinter der App ein zugelassener Netzbetrieb, auch wenn der Händler davon nur die Abrechnung sieht. Nach der SoftPOS24-Anbieterdatenbank akzeptieren nur 13 von 105 händlergerichteten Anbietern in Deutschland die girocard.

Beispiel aus der Praxis

Eine Bäckereikette mit sechs Filialen zahlt je Terminal eine monatliche Miete und zusätzlich ein Netzbetreiberentgelt je girocard-Transaktion an ihren Netzbetreiber — vollständig getrennt vom Disagio, das der Acquirer für Visa und Mastercard berechnet. Bei der Umstellung auf die Terminalschnittstelle TA 7.2 mussten drei ältere Geräte ausgetauscht werden, weil sie die neue Spezifikation nicht mehr unterstützten.

Abgrenzung — womit Netzbetreiber verwechselt wird

Der Netzbetreiber wird ständig mit dem Acquirer verwechselt, weil beide auf der Rechnung stehen. Der Unterschied ist klar: Der Acquirer schuldet dem Händler Geld, der Netzbetreiber schuldet ihm einen funktionierenden Datenweg. Vom PSP unterscheidet sich der Netzbetreiber durch die Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft und die Verantwortung für physische Terminals. Viele Anbieter treten in allen drei Rollen auf — die Verträge bleiben trotzdem getrennt kündbar und getrennt bepreist.

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Netzbetreiber, wenn ich SoftPOS nutze?

Nur wenn die Lösung die girocard annehmen soll. Für reine Visa-, Mastercard- und Wallet-Akzeptanz genügt der Vertrag mit dem SoftPOS-Anbieter; Terminalmiete und Netzbetreiberentgelt entfallen. Bei girocard-fähigen SoftPOS-Lösungen steckt der zugelassene Netzbetrieb im Hintergrund und ist meist bereits in den Konditionen des Anbieters enthalten.

Was kostet ein Netzbetreiber?

Üblich sind zwei Bestandteile: eine monatliche Terminalmiete und ein Entgelt je Transaktion, häufig als fester Centbetrag. Einige Anbieter arbeiten mit Flatrates nach Umsatzstufen oder ganz ohne Grundgebühr. Da diese Kosten unabhängig vom Disagio des Acquirers anfallen, muss man beide Verträge zusammenrechnen, um den echten Preis je Zahlung zu kennen.

Kann ich den Netzbetreiber wechseln, ohne den Acquirer zu wechseln?

Grundsätzlich ja, weil es sich um zwei getrennte Verträge handelt. In der Praxis scheitert es oft an Laufzeiten: Terminalmietverträge laufen häufig über mehrere Jahre und verlängern sich automatisch. Wer wechseln will, sollte zuerst Kündigungsfristen und Rückgabepflichten für die Geräte prüfen und erst danach Angebote vergleichen.

Quellen

Diesen Eintrag zitieren
SoftPOS24 Payment-Research: „Netzbetreiber". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/netzbetreiber/

Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.