Kreditkarte
Kreditkarte bezeichnet eine Zahlungskarte, bei der die Umsätze eines Zeitraums gesammelt und erst später abgerechnet werden — in D…
Auch bekannt als: Dynamic Currency Conversion, dynamische Währungsumrechnung, Sofortumrechnung, Zahlung in Heimatwährung, Währungsumrechnung am Terminal
Dynamic Currency Conversion ist die Umrechnung eines Zahlbetrags in die Heimatwährung des Karteninhabers noch am Bezahlpunkt, statt die Umrechnung der kartenausgebenden Bank zu überlassen. Der Kunde sieht den Betrag in seiner Währung, zahlt dafür aber einen Aufschlag auf den Referenzkurs. Nach Artikel 3a der Verordnung (EU) 2019/518 muss dieser Aufschlag als Prozentsatz gegenüber dem Euro-Referenzkurs der EZB ausgewiesen werden.
Beim Auslesen der Karte erkennt das Terminal oder die SoftPOS-App an der Kartennummer die Währung des Kartenkontos. Weicht sie von der Landeswährung ab, bietet die Software eine Wahl an: Zahlung in Landeswährung oder Umrechnung in die Heimatwährung des Kunden. Wählt der Kunde die Umrechnung, wird der Kurs sofort festgeschrieben, und der Karteninhaber sieht auf seiner Abrechnung genau diesen Betrag. Die Umrechnung erfolgt nicht durch die kartenausgebende Bank, sondern durch den DCC-Anbieter im Auftrag des Händlers oder Acquirers. Der Aufschlag auf den Referenzkurs ist die Vergütung dieser Kette und wird zwischen DCC-Anbieter, Acquirer und teilweise dem Händler aufgeteilt.
Zwei Argumente werden im Vertrieb genutzt. Erstens die Umsatzbeteiligung: Ein Teil des Wechselkursaufschlags fließt an den Händler zurück, häufig als Provision auf den umgerechneten Umsatz. Für Betriebe mit hohem Anteil ausländischer Kundschaft — Hotels, Souvenirgeschäfte, Innenstadtgastronomie, Duty-free — ist das eine spürbare Zusatzmarge ohne eigenen Aufwand. Zweitens die Servicewirkung: Der Gast sieht den Betrag in vertrauter Währung und muss nicht selbst umrechnen. Beides ist zutreffend — und beides ändert nichts daran, dass die Marge vollständig aus der Tasche des Kunden stammt, ohne dass für ihn ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht.
Die BaFin formuliert deutlich: Händler und Geldautomatenbetreiber böten eine sofortige Umrechnung mit angeblich festen oder garantierten Kursen an und berechneten dabei „oft einen erheblichen Kursaufschlag zu ihren Gunsten“. Ihre Empfehlung lautet, auf die Sofortumrechnung in aller Regel zu verzichten und die Umrechnung der eigenen Bank zu überlassen. Der Grund ist strukturell: Der DCC-Anbieter setzt den Kurs selbst, während die kartenausgebende Bank in aller Regel nahe am Referenzkurs abrechnet. Der Aufschlag bleibt zunächst unbemerkt und taucht erst auf der Kartenabrechnung auf — genau das macht DCC aus Verbrauchersicht problematisch.
Artikel 3a der Verordnung (EU) 2019/518, die die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 ändert, verlangt, die gesamten Währungsumrechnungsentgelte als prozentualen Aufschlag auf die jeweils letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurse der Europäischen Zentralbank auszudrücken und vor der Auslösung der Zahlung offenzulegen. Die Absätze 1 bis 4 gelten seit dem 19. April 2020, die Vorschriften zu elektronischen Mitteilungen seit dem 19. April 2021. Hinzu kommt die Pflicht zur unbeeinflussten Wahl: Die Darstellung darf eine Option nicht durch Farbe, Schriftgröße oder Vorauswahl bevorzugen. Ein Händler, der DCC anbietet, trägt diese Pflichten am Bezahlpunkt mit.
Ein Schweizer Gast zahlt in einem Berliner Hotel 400 Euro mit einer CHF-Karte. Das Terminal bietet die Abrechnung in Franken an und weist nach Artikel 3a der Verordnung (EU) 2019/518 einen Aufschlag von 4,9 Prozent gegenüber dem EZB-Referenzkurs aus. Der Gast zahlt damit rechnerisch 419,60 Euro statt 400 Euro — 19,60 Euro mehr, von denen ein Teil als Provision beim Hotel und beim DCC-Anbieter verbleibt.
DCC wird mit dem Auslandseinsatzentgelt der eigenen Bank verwechselt. Das Auslandseinsatzentgelt ist eine Gebühr des kartenausgebenden Instituts, DCC ein Aufschlag auf den Wechselkurs am Bezahlpunkt. Beide können zusammentreffen. Nicht zu verwechseln ist DCC außerdem mit Multi-Currency-Pricing, bei dem ein Onlinehändler seine Preise von vornherein in mehreren Währungen auszeichnet — dort trifft der Kunde die Wahl vor dem Kauf, nicht erst an der Kasse.
Kreditkarte bezeichnet eine Zahlungskarte, bei der die Umsätze eines Zeitraums gesammelt und erst später abgerechnet werden — in D…
Debitkarte bezeichnet eine Zahlungskarte, bei der der Rechnungsbetrag unmittelbar oder innerhalb weniger Bankarbeitstage vom verkn…
Ein Kartenterminal ist ein eigenständiges, für Zahlungszwecke gebautes Gerät, das Karten kontaktlos, über den Chip oder den Magnet…
Ein Acquirer ist der Zahlungsdienstleister, der mit einem Händler den Kartenakzeptanzvertrag schließt, dessen Kartenumsätze bei Vi…
Die Transaktionsgebühr ist das Entgelt, das je einzelner Kartenzahlung anfällt. Sie besteht meist aus einem prozentualen Anteil am…
Ein Kartensystem ist das Regelwerk und Netzwerk, nach dem Kartenzahlungen abgewickelt werden — Visa, Mastercard, girocard, America…
Nein. DCC ist ein optionales Zusatzprodukt des Acquirers oder eines spezialisierten Anbieters. Wer es anbietet, übernimmt die Transparenzpflichten aus Artikel 3a der Verordnung (EU) 2019/518 am Bezahlpunkt: Ausweis des Aufschlags gegenüber dem EZB-Referenzkurs vor Auslösung der Zahlung und eine unbeeinflusste Wahl des Kunden zwischen beiden Währungen.
Das legt der DCC-Anbieter fest; einen regulierten Höchstsatz gibt es nicht. Vorgeschrieben ist nur die Offenlegung: Der Aufschlag muss als Prozentsatz gegenüber dem letzten verfügbaren Euro-Referenzkurs der EZB angezeigt werden. Die BaFin weist darauf hin, dass Anbieter dabei oft einen erheblichen Aufschlag zu ihren Gunsten berechnen, und rät Verbrauchern von der Sofortumrechnung ab.
Nur dann, wenn der Anbieter die Funktion unterstützt und der Betrieb regelmäßig Karten aus anderen Währungsräumen annimmt. Im Kleinkundensegment ist DCC selten Bestandteil des Standardangebots. Für Betriebe mit hohem Anteil internationaler Kundschaft ist die Verfügbarkeit dagegen ein Vergleichskriterium — ebenso wie die Frage, ob und wie der Anbieter den Händler an den Erlösen beteiligt.
SoftPOS24 Payment-Research: „DCC". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/dcc/Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.