PSD2
PSD2 ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie, förmlich die Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25. November 2015. Sie trat am 12. Ja…
Auch bekannt als: PIS, Payment Initiation Service, PISP, Zahlungsauslösedienstleister
Ein Zahlungsauslösedienst löst im Auftrag des Nutzers einen Zahlungsauftrag für ein Konto aus, das bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt wird — so definiert es § 1 Absatz 33 ZAG. Der Dienst führt die Zahlung nicht selbst aus und hält zu keinem Zeitpunkt Kundengelder, sondern nutzt das durch PSD2 eröffnete Zugangsrecht zum Zahlungskonto. Er ist ein Zahlungsdienst nach ZAG und damit erlaubnispflichtig.
Der Kunde wählt im Onlineshop die Bezahlmethode, wird zur Anmeldeoberfläche seiner Bank geleitet und bestätigt dort den vorbereiteten Auftrag mit seinen gewohnten Sicherheitsmerkmalen. Der Zahlungsauslösedienst erhält von der Bank die Bestätigung, dass der Auftrag angenommen wurde, und meldet dem Händler den Erfolg — meist in Sekunden. Das Geld selbst läuft anschließend als gewöhnliche Überweisung von Konto zu Konto, ohne Umweg über den Dienstleister. Für den Händler entsteht daraus ein wesentlicher Unterschied zur Kartenzahlung: Er sieht sofort, dass die Überweisung beauftragt wurde, ohne auf den Zahlungseingang warten zu müssen.
Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie hat kontoführende Institute verpflichtet, lizenzierten Drittdienstleistern Zugang zum Zahlungskonto zu gewähren, wenn der Kunde zustimmt. Im deutschen Recht ist der Zahlungsauslösedienst als eigener Zahlungsdienst in § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 ZAG verankert und in § 1 Absatz 33 ZAG definiert. Wer ihn erbringt, braucht eine Erlaubnis nach § 10 ZAG und steht unter Aufsicht der BaFin. Die Auslösung erfordert eine starke Kundenauthentifizierung; der Zugriff auf Kontodaten ist auf das begrenzt, was für die Auslösung erforderlich ist. Neben dem Zahlungsauslösedienst kennt das ZAG den Kontoinformationsdienst als zweite PSD2-Rolle.
Bei einer Zahlungsauslösung entsteht kein Interbankenentgelt, weil kein Kartensystem beteiligt ist. Damit fehlen auch Interchange, Scheme Fees und die Kostenlogik eines Acquiringvertrags; abgerechnet wird meist als Festbetrag oder niedriger Prozentsatz je Transaktion. Ebenso fehlt aber das Chargeback-Verfahren der Kartensysteme: Eine ausgeführte Überweisung lässt sich nicht wie eine Kartenzahlung zurückholen, was das Ausfallrisiko für den Händler senkt und den Käuferschutz für den Kunden schwächt. Streitigkeiten über Ware oder Leistung sind dann rein zivilrechtlich zwischen Kunde und Händler zu klären. Wer überwiegend hochpreisige oder erklärungsbedürftige Ware verkauft, sollte diese Verschiebung bewusst einplanen und Kunden eine zweite Zahlungsart mit Käuferschutz anbieten.
Der bekannteste deutsche Vertreter der Gattung war giropay, das zum 31. Dezember 2024 eingestellt wurde; die deutsche Kreditwirtschaft setzt seither auf Wero, die Lösung der European Payments Initiative. Daneben sind bankenunabhängige Anbieter am Markt, die dasselbe PSD2-Zugangsrecht nutzen. Für den stationären Handel und für SoftPOS ist die Kategorie bislang von untergeordneter Bedeutung, weil die Auslösung eine Bankanmeldung des Kunden voraussetzt und damit langsamer ist als das Auflegen einer Karte. Im Onlinehandel und bei QR-Code-Zahlungen ist sie dagegen eine ernsthafte Alternative zur Kartenzahlung.
Ein Onlinehändler aus Zürich mit deutscher Kundschaft bietet neben Kreditkarte eine Zahlungsauslösung an. Bei einer Bestellung über 320 Euro wird der Kunde zu seiner Bank geleitet, bestätigt per App und ist in unter einer Minute zurück im Shop. Der Händler versendet sofort, weil er die Auftragsbestätigung der Bank hat — ein Chargeback-Risiko wie bei der Kreditkarte besteht nicht.
Ein Zahlungsauslösedienst ist kein Wallet und kein Kartensystem. Er speichert keine Karten, gibt keine aus und hält kein Guthaben — er löst nur eine Überweisung von einem bestehenden Bankkonto aus. Vom PSP unterscheidet er sich dadurch, dass er eine gesetzlich definierte Rolle mit eigener Erlaubnispflicht ist. Und vom Kontoinformationsdienst unterscheidet er sich dadurch, dass dieser nur liest, während der Zahlungsauslösedienst tatsächlich einen Auftrag erteilt.
PSD2 ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie, förmlich die Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25. November 2015. Sie trat am 12. Ja…
SCA ist die starke Kundenauthentifizierung nach PSD2: die Prüfung von mindestens zwei voneinander unabhängigen Elementen aus den K…
PSP steht für Payment Service Provider und bezeichnet den Dienstleister, der Zahlungen technisch abwickelt: Er nimmt die Transakti…
Clearing ist der Verrechnungsschritt zwischen Autorisierung und Settlement: Der Händler reicht die abgeschlossenen Umsätze ein, de…
Settlement ist der Schritt, in dem tatsächlich Geld fließt: Die im Clearing ermittelten Salden werden zwischen Issuer, Kartensyste…
Bei einer QR-Code-Zahlung werden die Zahlungsdaten optisch übertragen statt per Funk: Entweder zeigt der Händler einen Code, den d…
Nach PSD2 erfolgt die Freigabe grundsätzlich in der Anmeldeumgebung der eigenen Bank, mit starker Kundenauthentifizierung. Der Zahlungsauslösedienst erhält von der Bank nur die Rückmeldung, ob der Auftrag angenommen wurde. Ein Anbieter, der außerhalb der Bankoberfläche nach vollständigen Zugangsdaten fragt, sollte kritisch geprüft werden.
Nicht in der Form, die man von Kartenzahlungen kennt. Es existiert kein Chargeback-Verfahren eines Kartensystems, mit dem sich eine ausgeführte Überweisung zurückholen ließe. Ansprüche wegen nicht gelieferter oder mangelhafter Ware richten sich allein zivilrechtlich gegen den Händler. Wird die Überweisung dagegen ohne Zustimmung ausgelöst, greifen die Erstattungsregeln der §§ 675u ff. BGB.
Nur eingeschränkt. Die Auslösung setzt voraus, dass der Kunde sich bei seiner Bank anmeldet und den Auftrag bestätigt — das dauert länger als eine kontaktlose Kartenzahlung und ist an der Kasse mit Warteschlange unpraktisch. Verbreitet ist die Methode dort, wo ohnehin ein QR-Code gescannt wird, etwa bei Rechnungen, Tischzahlungen oder Selbstbedienung.
SoftPOS24 Payment-Research: „Zahlungsauslösedienst". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/zahlungsausloesedienst/Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.