Kartenterminal
Ein Kartenterminal ist ein eigenständiges, für Zahlungszwecke gebautes Gerät, das Karten kontaktlos, über den Chip oder den Magnet…
Auch bekannt als: elektronische Registrierkasse, POS-System, Kassensoftware, elektronisches Aufzeichnungssystem
Ein Kassensystem erfasst Verkäufe artikelgenau, berechnet Umsatzsteuer, erstellt Belege und dokumentiert die Geschäftsvorfälle für die Buchführung. In Deutschland gilt es als elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a Abgabenordnung: Es muss über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, jeden Vorgang protokollieren, einen Beleg ausgeben und dem Finanzamt gemeldet werden.
Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen nach § 146a Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung jeden einzelnen Geschäftsvorfall unveränderbar protokollieren. Dafür ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, vorgeschrieben, die jede Buchung mit Zeitstempel, Transaktionsnummer und Signatur versieht. Hinzu kommt die Belegausgabepflicht: Bei jedem Geschäftsvorfall ist dem Kunden ein Beleg zur Verfügung zu stellen, digital oder auf Papier. Seit dem 1. Januar 2025 steht außerdem das elektronische Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO zur Verfügung; für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme war die Mitteilung nach dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2025 abzugeben.
SoftPOS ersetzt kein Kassensystem, sondern nur das Kartenterminal. In der Praxis gibt es drei Konstellationen. Erstens: eine reine SoftPOS-App ohne Kassenfunktion, geeignet für Betriebe, die gar kein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen und weiterhin eine offene Ladenkasse führen dürfen. Zweitens: eine Kassen-App mit integrierter SoftPOS-Funktion und angebundener Cloud-TSE — hier ist beides in einer Anwendung vereint. Drittens: ein bestehendes Kassensystem, das die SoftPOS-App über eine Schnittstelle ansteuert und den Betrag automatisch übergibt. Nur die letzten beiden Varianten vermeiden doppelte Erfassung und die daraus folgenden Kassendifferenzen.
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht, ein elektronisches Kassensystem einzusetzen. Wer eine offene Ladenkasse führt, unterliegt weder der TSE-Pflicht noch der Mitteilungspflicht, muss dafür aber täglich einen ordnungsgemäßen Kassenbericht erstellen und Einzelaufzeichnungen führen, soweit zumutbar. Sobald jedoch ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Einsatz ist, gelten dessen Pflichten vollständig — eine Wahlmöglichkeit im laufenden Betrieb gibt es nicht. Für Kleinbetriebe, die ohnehin überwiegend Karte kassieren, ist die Kombination aus Kassen-App mit Cloud-TSE und SoftPOS meist der schlankere Weg als eine offene Ladenkasse mit separater Kartenannahme.
Entscheidend sind vier Punkte. Erstens die TSE: cloudbasiert oder als Hardware-Modul, mit Nachweis der BSI-Zertifizierung des eingesetzten Sicherheitsmoduls. Zweitens die Exportfunktion: Die Daten müssen im vorgeschriebenen Format für eine Kassennachschau bereitstehen. Drittens die Zahlungsanbindung: Wird der Betrag automatisch an SoftPOS oder Terminal übergeben, oder muss er zweimal eingetippt werden? Viertens die Belegausgabe: Reicht ein QR-Code oder eine E-Mail, oder wird ein Bondrucker benötigt? Wer eine SoftPOS-Lösung ohne Bondrucker einsetzt, sollte die digitale Belegausgabe vorher im Alltag testen, nicht erst bei der ersten Prüfung.
Ein Friseursalon in Kassel arbeitet mit einer Kassen-App auf dem iPad, angebunden an eine Cloud-TSE. Der Betrag wird beim Abschluss automatisch an die SoftPOS-Funktion desselben Geräts übergeben, der Kunde hält die Karte an das iPad, der Beleg geht als QR-Code auf den Bildschirm. Zweimaliges Eintippen entfällt — und damit die häufigste Ursache für Kassendifferenzen am Tagesende.
Kassensystem und Kartenterminal sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn sie im selben Gerät stecken können. Das Kassensystem dokumentiert den Geschäftsvorfall steuerlich und unterliegt der TSE-, Beleg- und Mitteilungspflicht. Das Kartenterminal beziehungsweise SoftPOS wickelt ausschließlich die Zahlung ab und ersetzt keine dieser Pflichten. Wer nur SoftPOS einsetzt, hat damit noch keine ordnungsgemäße Kassenführung.
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GoBD ist die Abkürzung für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen …
Nein. In Deutschland gibt es keine generelle Registrierkassenpflicht; eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist weiterhin zulässig. Sobald Sie aber ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen, greifen dessen Pflichten vollständig: zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, Belegausgabe bei jedem Geschäftsvorfall und Mitteilung an das Finanzamt nach § 146a Absatz 4 AO.
Nur wenn sie ausdrücklich Kassenfunktionen mit angebundener TSE enthält. Eine reine SoftPOS-App nimmt Zahlungen an, erfasst aber weder Artikel noch Steuersätze und signiert keine Geschäftsvorfälle. Prüfen Sie im Leistungsverzeichnis, ob eine TSE enthalten ist und ob die Datenexporte für eine Kassennachschau bereitgestellt werden.
Ja, die Belegausgabepflicht lässt digitale Belege ausdrücklich zu, etwa per E-Mail, als QR-Code oder in einer App. Entscheidend ist, dass der Beleg dem Kunden in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall zur Verfügung gestellt wird. Ein Papierbon ist nicht vorgeschrieben, muss aber auf Wunsch technisch möglich sein.
SoftPOS24 Payment-Research: „Kassensystem". In: SoftPOS24 Payment-Glossar, Stand 2026-08-15. https://www.softpos24.com/glossar/kassensystem/Teil des SoftPOS24 Payment-Glossars mit 71 Fachbegriffen zu SoftPOS, Kartenzahlung und Zahlungsverkehr. Fehler entdeckt? Korrektur melden — wir prüfen jede Meldung.